Steinschlagreparatur ist für Teilkaskoversicherte mit Selbstbeteiligung in der Regel kostenlos. Sie melden den Schaden bei ihrer Versicherung und unterschreiben eine Abtretungserklärung und wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten.
Natürlich machen wir ihnen auch gerne ein Angebot, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben !!!
Steinschlag verursacht die häufigsten Autoglasschäden. Wird die beschädigte Stelle nicht rechtzeitig repariert, kann sich der Schaden weiter ausdehnen und die Scheibe kann reißen und muss ausgetauscht werden. Dieses belastet nicht nur ihren Geldbeutel, sondern stellt im Straßenverkehr eine richtige Gefahr da. Auch bei der Hauptuntersuchung kann eine beschädigte Windschutzscheibe der Grund dafür sein, dass Sie keine Plakette erhalten.
Wir vom Car Clean Center Overath setzen daher auf das mehrfach ausgezeichneten Würth Scheibenreparatursystem. Egal was Sie für eine Art Steinschlag haben (kreisförmigen Einschlag, stahlförmigen Einschlag, sternförmigen Einschlag), wir haben für jedes Schadenbild den richtigen Reparaturharz und sind daher immer auf dem neuesten Stand der Technik. Das Reparatursystem von Würth ist von Versicherungen und TÜV anerkannt.
- Durch die Reparatur wird eine Rissbildung wirksam verhindert
- Die Stabilität der Scheibe bleibt voll erhalten
- TÜV-genehmigt: Die Betriebserlaubnis bleibt durch die Reparatur bestehen
Die Reparaturkosten werden von nahezu allen Versicherungsgesellschaften getragen.
Welche Kriterien sind für eine erfolgreiche Reparatur wichtig ?
Bei Steinschlag gilt, je schneller er repariert wird, desto besser. Oder der Steinschlag wird alternativ mit einem Scheibenpflaster geschützt, damit keine Feuchtigkeit und kein Schmutz eindringen kann.
Der Krater der Einschlagstelle darf nicht größer als 5 mm sein.
Der Steinschlag muss 10 cm vom Scheibenrand entfernt sein.
Die Risslänge darf maximal 5 cm betragen.
Der Durchmesser darf nicht größer als ein 2 Euro Stück sein.
Die Innenscheibe und Zwischenfolie dürfen nicht beschädigt sein.
Im sogenannten Fernsichtfeld des Fahrers darf lt. STVZO keine Reparatur durchgeführt werden. Wir verwenden für die Einhaltung der oben genannten Kriterien die Steinschlagreparatur-Lehre.